Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der DexterBee GmbH (nachfolgend „Anbieter") und Unternehmen (nachfolgend „Kunde"), die die Software CompLens als Software-as-a-Service (SaaS) nutzen.
CompLens ist eine Software zur Analyse und Berichterstattung von Entgeltlücken gemäß EU-Richtlinie 2023/970/EU und dem deutschen Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Sie richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden (B2B).
Mit der Registrierung auf complens.de schließt der Kunde einen Vertrag mit dem Anbieter ab. Es gilt eine kostenlose Testphase von 14 Tagen. Während der Testphase stehen alle Module zur Verfügung. Nach Ablauf der Testphase ist ein kostenpflichtiges Abonnement erforderlich, um die Software weiter zu nutzen.
Exporte können während der Testphase als MUSTER gekennzeichnet sein und sind nicht zur offiziellen Einreichung bestimmt.
Der Anbieter stellt dem Kunden folgende Leistungen bereit:
Berufsklassifikation: Die Stellenfamilien-Vorschläge basieren optional auf der ESCO-Klassifikation (European Skills, Competences, Qualifications and Occupations), © Europäische Union, freigegeben unter EUPL v1.2.
Der Kunde kann einen vom Anbieter geprüften Beratungspartner für seinen Mandanten freigeben und namentlich zugewiesenen Beratungspersonen fachliche Berechtigungen erteilen. Partnerkonten werden separat geführt, belegen keine Kundenplätze und erfordern Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Der Partnerzugriff umfasst ausschließlich die vom Kunden freigegebenen fachlichen Funktionen. Ausgeschlossen sind Entgeltdaten-Upload, Vertragsannahme, Abrechnung, Stripe-Zugriff, Preisstufe und Platzkäufe. Der Kunde kann einzelne Zuweisungen oder das gesamte Mandat jederzeit widerrufen.
Der Kunde ist für Auswahl, Beauftragung und Kontrolle des Beratungspartners sowie für die rechtliche und datenschutzrechtliche Gestaltung dieser Beziehung verantwortlich. Der Anbieter protokolliert Freigabe, Berechtigungsstand, namentliche Zugriffe und Widerrufe. Das Beratungsmandat bleibt bis zum Widerruf oder einer Sperrung durch den Anbieter bestehen. Der fachliche Partnerzugriff setzt eine aktive Testphase oder Lizenz des Kunden voraus und wird nach deren Ablauf pausiert.
Die aktuellen Preise sind auf der Website des Anbieters abrufbar. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Stripe.
Tarifmodell (Stand 23.07.2026):
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Lizenz umfasst 1 HR-Admin, 1 Lesezugang und den Zugriff auf sämtliche CompLens-Module.
SSO, individuelle SLA, die Nutzung durch mehrere Rechtsträger sowie über den enthaltenen Umfang hinausgehende Implementierungsleistungen werden gesondert angeboten.
Die für neue Lizenzen verpflichtende begleitete Einführung wird einmalig mit der ersten Jahreslizenz berechnet. Sie umfasst innerhalb der ersten 90 Tage: Kick-off und Einführungsplanung (30–60 Minuten), Datenimport und Qualitätsprüfung (30–60 Minuten), Stellenarchitektur und Zuordnung (bis zu 120 Minuten) sowie Entgeltbänder, Analysebereitschaft und Übergabe (bis zu 120 Minuten). Die gestaffelte Vergütung berücksichtigt den mit der Belegschaftsgröße steigenden Vorbereitungs- und Prüfungsaufwand.
Der Kunde stellt die erforderlichen Daten und Ansprechpersonen rechtzeitig bereit und trifft die fachlichen Entscheidungen. Nicht umfasst sind manuelle Datenbereinigung, Rechtsberatung, individuelle Multi-Entity-Implementierung und zusätzliche Workshops. Nicht innerhalb von 90 Tagen wahrgenommene Termine verfallen, soweit die Verzögerung nicht vom Anbieter zu vertreten ist.
Die lizenzierte Belegschaft umfasst alle aktiven Beschäftigten der von der Lizenz erfassten Rechtseinheit oder Rechtseinheiten. Der Kunde bestätigt die Anzahl vor dem Kauf und vor jeder Verlängerung. Eine Änderung der Preisstufe gilt ab der nächsten Verlängerung und führt nicht zu einer unterjährigen Preisanpassung. Ohne erneute Bestätigung erfolgt die Verlängerung nach der zuletzt bestätigten Preisstufe; der Vorgang kann zur Prüfung markiert werden.
Bei Bestandskunden, die das Modul Stellenarchitektur separat im Voraus bezahlt haben, wird der auf die ungenutzte Restlaufzeit entfallende Nettobetrag nach der Migration als Kundenguthaben bei Stripe verbucht und mit der nächsten Forderung verrechnet.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren, bis der ausstehende Betrag beglichen ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union (Frankfurt am Main, Deutschland) in Übereinstimmung mit der DSGVO. Der Anbieter fungiert als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) steht auf Anfrage zur Verfügung.
Gehaltsdaten werden ausschließlich für die vertragsgemäße Leistungserbringung verarbeitet und nicht mit Dritten geteilt.
CompLens richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (Geschäftskunden / B2B). Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht bei Verträgen zwischen Unternehmern nicht.
Mit Annahme dieser AGB bestätigt der Kunde, dass er in seiner Eigenschaft als Unternehmer handelt und nicht als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass der Kunde Verbraucher ist, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Die Berichte und Analysen von CompLens dienen als Entscheidungsunterstützung und ersetzen keine Rechtsberatung. Der Anbieter haftet nicht für die rechtliche Korrektheit der generierten Berichte im konkreten Einzelfall. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Meldepflichten.
Die Haftung des Anbieters ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen sowie auf Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beschränkt.
CompLens setzt künstliche Intelligenz (Google Vertex AI mit Gemini-Modellen, EU-Multi-Region) für folgende Funktionen ein: automatische Spaltenzuordnung beim Datenimport, Generierung von Berichtstexten (Narrativen) sowie den integrierten Chatbot-Assistenten.
KI-generierte Inhalte dienen ausschließlich als Empfehlung und stellen keine Rechtsberatung dar. Der Kunde ist verpflichtet, alle KI-generierten Begründungen und Texte vor der Einreichung bei Behörden oder Arbeitnehmervertretungen eigenverantwortlich zu prüfen und freizugeben.
CompLens trifft keine automatisierten Entscheidungen über Beschäftigte. Alle KI-Ergebnisse werden dem Kunden zur manuellen Prüfung vorgelegt (Human-in-the-Loop-Prinzip).
Gemäß den Transparenzanforderungen der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (EU AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) weist der Anbieter darauf hin, dass die genannten Funktionen KI-generierte Ausgaben erzeugen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit der KI-generierten Inhalte.
Der Vertrag wird für eine Laufzeit von einem (1) Jahr geschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich (per E-Mail an hallo@complens.de) zu erklären. Bei nicht rechtzeitiger Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr zum dann gültigen Listenpreis.
Bei Kündigung werden alle Daten des Kunden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unwiderruflich gelöscht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
DexterBee GmbH · Industriestr. 13 · 63755 Alzenau
E-Mail: hallo@complens.de · Web: complens.de