Transparente Informationen für Datenschutzbeauftragte (DPO) · Stand: Juni 2026
CompLens fungiert als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Die Verarbeitung aller Daten findet ausschließlich auf hochsicheren Servern innerhalb der Europäischen Union statt. Die Architektur ist so konzipiert, dass Daten die EU zu keinem Zeitpunkt verlassen.
fra1 (Frankfurt am Main) ausgeführt. Vercel ist SOC2 Typ II zertifiziert.eu-central-1 (Frankfurt). Supabase bietet branchenüblichen Schutz (SOC2 Typ II, HIPAA-konform).Die CompLens Software nutzt Generative KI (Google Vertex AI mit Gemini-Modellen — primär gemini-3.x, Fallback gemini-2.5-flash) zur Erstellung von Erklärungsentwürfen und Maßnahmenplänen. Bezüglich des EU Artificial Intelligence Act (AI Act) gelten folgende Grundsätze:
aiplatform.eu.rep.googleapis.com, location „eu“), der Rechenzentren in Belgien, den Niederlanden, Paris und Deutschland umfasst. Keine Drittlandübermittlung. Vertraglich abgesichert durch das Vertex AI Data Processing Addendum, Art. 28 DSGVO AVV und EU-Standardvertragsklauseln.Zum Schutz der verarbeiteten Entgeltdaten setzen wir modernste Sicherheitsstandards ein, darunter AES-256-Verschlüsselung, strikte Mandantentrennung via Row Level Security, sichere Authentifizierung und vollständige Löschkonzepte.
Wir stellen Unternehmenskunden standardmäßig einen DSGVO-konformen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter (Vercel, Supabase, Google Vertex AI mit EU multi-region Endpoint, Resend) haben sich uns gegenüber via Standardvertragsklauseln (SCCs), Vertex AI Data Processing Addendum bzw. EU-US Data Privacy Framework (DPF) ebenfalls zu strengsten europäischen Datenschutzstandards verpflichtet. Die jeweils aktuelle Liste samt Änderungshistorie finden Sie unter /sub-processors.
Bei weiteren detaillierten Rückfragen zur Informationssicherheit oder zur Anforderung des AVVs wenden Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten per E-Mail an: hallo@complens.de
In Deutschland regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Für HR-Analysetools wie CompLens sind zwei Vorschriften besonders relevant:
Wie Kundenunternehmen diese Vorgaben praktisch umsetzen — etwa per Informationsschreiben, Betriebsvereinbarung oder anderem geeigneten Verfahren — liegt in ihrer Verantwortung und in ihrer internen Abstimmung mit dem Betriebsrat. CompLens stellt diese Information bereit, bietet aber bewusst keine Rechtsberatung (Rechtsdienstleistungsgesetz, RDG). Für die konkrete rechtliche Bewertung empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrer Rechts- oder Datenschutzabteilung.
Praktische Unterstützung: Unter /dashboard/betriebsrat finden Org-Administratoren eine PDF-Vorlage für das Informationsschreiben nach § 80 Abs. 2 BetrVG — die rechtliche Bewertung bleibt Aufgabe Ihrer Rechtsabteilung.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus 2006 setzt vier EU-Antidiskriminierungsrichtlinien um und ist die zentrale deutsche Rechtsgrundlage für Entgeltgleichheit. Für CompLens und seine Nutzer sind folgende Vorschriften besonders relevant:
Wie das Kundenunternehmen seine Entgeltstruktur konkret rechtfertigt, dokumentiert oder gegen Ansprüche verteidigt, entscheidet die Rechts- bzw. HR-Abteilung des Kunden. CompLens informiert über den Rahmen, bietet aber keine Rechtsberatung (Rechtsdienstleistungsgesetz, RDG). Für die konkrete rechtliche Bewertung empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrer Rechtsabteilung oder einer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht.