Transparente Informationen für Datenschutzbeauftragte (DPO) · Stand: Oktober 2026
CompLens fungiert als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Primäre Datenhaltung, Anwendungsbetrieb und KI-Verarbeitung sind für EU-Regionen konfiguriert. Datenstandorte und etwaige eingeschränkte Übermittlungen werden im AVV, in der Unterauftragsverarbeiterliste und durch geeignete Garantien geregelt.
fra1 (Frankfurt am Main) ausgeführt. Vercel ist SOC2 Typ II zertifiziert.eu-central-1 (Frankfurt). Supabase bietet branchenüblichen Schutz (SOC2 Typ II, HIPAA-konform).Die CompLens Software nutzt generative KI (Google Vertex AI mit gemini-3.5-flash und gemini-3.5-flash-lite, je nach Arbeitslast als Primär- oder Fallback-Modell) für Entwürfe von Stellenprofilen und Stellenarchitekturen, die Importzuordnung, aggregierte Analyse- und Berichtstexte sowie optional ausgelöste Beschäftigtenzuordnungs- und Maßnahmenentwürfe. Bezüglich des EU Artificial Intelligence Act (AI Act) gelten folgende Grundsätze:
aiplatform.eu.rep.googleapis.com, Standort „eu“). Verarbeitung und etwaige Übermittlungen richten sich nach dem Google Cloud Data Processing Addendum, dem Art.-28-AVV und den vereinbarten Garantien.Zum Schutz der verarbeiteten Entgeltdaten setzt CompLens risikobasierte Maßnahmen ein. Dazu gehören verschlüsselte Verbindungen, anbieterseitige Verschlüsselung gespeicherter Daten, Row Level Security, rollenbezogene Berechtigungen und kontrollierte Löschverfahren.
Für CompLens steht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verfügung. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter, ihre Zwecke, primären Konfigurationen und Transfergarantien sind im AVV und unter /sub-processors dokumentiert. Bei erforderlichen Drittlandübermittlungen gelten die jeweiligen Standardvertragsklauseln beziehungsweise ein einschlägiger Angemessenheitsbeschluss.
Bei weiteren Rückfragen zur Informationssicherheit oder zum AVV wenden Sie sich an unseren Datenschutzkontakt: hallo@complens.de
In Deutschland regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Für HR-Analysetools wie CompLens sind zwei Vorschriften besonders relevant:
Wie Kundenunternehmen diese Vorgaben praktisch umsetzen — etwa per Informationsschreiben, Betriebsvereinbarung oder anderem geeigneten Verfahren — liegt in ihrer Verantwortung und in ihrer internen Abstimmung mit dem Betriebsrat. CompLens stellt diese Information bereit, bietet aber bewusst keine Rechtsberatung (Rechtsdienstleistungsgesetz, RDG). Für die konkrete rechtliche Bewertung empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrer Rechts- oder Datenschutzabteilung.
Praktische Unterstützung: Unter /dashboard/betriebsrat finden Org-Administratoren eine PDF-Vorlage für das Informationsschreiben nach § 80 Abs. 2 BetrVG — die rechtliche Bewertung bleibt Aufgabe Ihrer Rechtsabteilung.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus 2006 setzt vier EU-Antidiskriminierungsrichtlinien um und ist die zentrale deutsche Rechtsgrundlage für Entgeltgleichheit. Für CompLens und seine Nutzer sind folgende Vorschriften besonders relevant:
Wie das Kundenunternehmen seine Entgeltstruktur konkret rechtfertigt, dokumentiert oder gegen Ansprüche verteidigt, entscheidet die Rechts- bzw. HR-Abteilung des Kunden. CompLens informiert über den Rahmen, bietet aber keine Rechtsberatung (Rechtsdienstleistungsgesetz, RDG). Für die konkrete rechtliche Bewertung empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrer Rechtsabteilung oder einer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht.