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Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Stand: März 2026 · Gemäß Art. 32 DSGVO · DexterBee GmbH

1. Zugriffskontrolle (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Maßnahmen zur Verhinderung unbefugten Zugangs zu Datenverarbeitungssystemen:

  • Authentifizierung: Supabase Auth mit bcrypt-Passwort-Hashing. Unterstützung für Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA/TOTP).
  • Rollenbasiertes Rechtekonzept (RBAC): Drei Rollen — Admin, Analyst, Viewer — mit jeweils eingeschränkten Berechtigungen. Nur Admins können Daten importieren und Organisationseinstellungen ändern.
  • Row Level Security (RLS): PostgreSQL RLS auf Datenbankebene. Jede Zeile ist mit einer org_id verknüpft. Ein organisationsübergreifender Datenzugriff ist technisch ausgeschlossen.
  • Gerätemanagement: Maximal 3 vertrauenswürdige Geräte pro Nutzer. Geräte-Fingerprints werden als SHA-256-Hash gespeichert (nur nach Einwilligung).
  • Session-Management: Automatische Session-Invalidierung nach Inaktivität. Sichere Cookie-Flags (httpOnly, SameSite, Secure).

2. Verschlüsselung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO)

  • Data-in-Transit: TLS 1.3 für alle Verbindungen zwischen Client, Server und Datenbank. HSTS (HTTP Strict Transport Security) aktiviert.
  • Data-at-Rest: AES-256-Verschlüsselung aller gespeicherten Daten einschließlich Datenbank-Backups (Supabase / AWS eu-central-1).
  • Passwörter: bcrypt-Hashing mit automatischem Salt. Klartext-Passwörter werden zu keinem Zeitpunkt gespeichert.

3. Pseudonymisierung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO)

  • KI-Verarbeitung (Zero-PII): Bei Anfragen an Google Gemini / Vertex AI werden keine Klarnamen, E-Mail-Adressen oder direkte Personenidentifikatoren übertragen. Es werden ausschließlich pseudonymisierte Kennungen, Gehaltskennzahlen, Jobstufen und Gap-Metriken übermittelt.
  • Spaltenzuordnung: Bei der KI-gestützten Spaltenerkennung werden nur Spaltenüberschriften und anonymisierte Beispielwerte (max. 5 pro Spalte) übertragen, niemals vollständige Datensätze.
  • Datei-Hashing: Hochgeladene Dateien erhalten einen SHA-256-Hash für die Audit-Trail-Nachverfolgung. Rohdateien werden nicht dauerhaft gespeichert.

4. Datenresidenz und Standorte (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

DienstAnbieterStandort
Datenbank & AuthSupabase (AWS)eu-central-1, Frankfurt
KI-VerarbeitungGoogle Cloud Vertex AIeurope-west3, Frankfurt
Frontend & APIVercelEdge fra1, Frankfurt
E-MailResendEU-Datenspeicherung
ZahlungenStripeEU / USA (Angemessenheitsbeschluss)

Alle personenbezogenen Daten verbleiben innerhalb der Europäischen Union. Die primäre Datenresidenz ist Frankfurt am Main, Deutschland.

5. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b, c DSGVO)

  • Verfügbarkeit: Angestrebte Systemverfügbarkeit von mindestens 99 % pro Kalendermonat (exkl. geplanter Wartung).
  • Backups: Regelmäßige automatische Backups in AWS eu-central-1. Supabase und Vercel sind SOC 2 Typ II zertifiziert.
  • Wiederherstellung: Im Falle eines Systemausfalls ist die Wiederherstellung aus Backups innerhalb von 24 Stunden vorgesehen.

6. Monitoring und Protokollierung

  • Server-Logs: IP-Adressen und Zeitstempel werden für Sicherheits- und Fehleranalysezwecke protokolliert (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
  • Audit-Trail: Wesentliche Nutzeraktionen (Datenimport, Berichterstellung, AVV-Akzeptanz) werden mit Zeitstempel und Nutzerkennung protokolliert.
  • Anomalie-Erkennung: Ungewöhnliche Zugriffsmuster und fehlgeschlagene Authentifizierungsversuche werden überwacht.

7. Incident Response und Meldepflichten

  • Benachrichtigung: Bei Datenpannen (Art. 4 Nr. 12 DSGVO) wird der Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden, informiert.
  • Meldekontakt: datenschutz@complens.de (24/7 überwacht).
  • Dokumentation: Alle Sicherheitsvorfälle werden dokumentiert, einschließlich Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien, ergriffene Gegenmaßnahmen und Lessons Learned.

8. Mitarbeiterschulungen und Vertraulichkeit

  • Alle Mitarbeitenden mit Zugang zu personenbezogenen Daten sind zur Vertraulichkeit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
  • Regelmäßige Schulungen zu Datenschutz, IT-Sicherheit und dem sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten.
  • Sensibilisierung für Social Engineering, Phishing und andere Angriffsvektoren.

9. Datenlöschung und Datenminimierung

  • Löschung nach Vertragsende: Alle personenbezogenen Daten werden binnen 30 Tagen nach Kündigung unwiderruflich gelöscht (Hard Delete mit Kaskade auf alle verknüpften Datensätze).
  • Aufbewahrungsfrist: Gehaltsdaten werden nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist (Standard: 3 Jahre) automatisch gelöscht.
  • KI-Daten: Google verarbeitet Daten nicht für eigene Zwecke und speichert keine Kundendaten über die Anfrageverarbeitung hinaus (vertraglich abgesichert über Data Processing Addendum).

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